Versorgungs- und Preissituation bei RWB
Versorgungs-
und Preissituation

Es ist uns ein Anliegen, Sie offen und transparent über die Geschehnisse an den Energiemärkten zu informieren. Obwohl sich die Beschaffungssituation an den Energiemärkten in den letzten Monaten stabilisiert hat, wirken sich die hohen Einkaufspreise vom letzten Jahr noch immer auf die Energiepreise aus.

Preissituation Strom

Wir informieren Sie darüber, wie sich die Strompreise bisher entwickelt haben und beantworten Ihnen die häufig gestellten Fragen zur Strompreisanpassung.

FAQ Strompreisanpassung
 Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
 

  • Energie: Arbeitspreis
  • Netz: Grundpreis, Arbeitspreis, Blindenergie, Stromreserve, Systemdienstleistungen der Swissgrid AG
  • Abgaben: Konzessionsabgabe Stadt Baden / Ennetbaden, Netzzuschlag, Förderabgabe Baden
Warum steigen 2024 die Strompreise für die Kundinnen und Kunden, obwohl die Preise am Markt gesunken sind?

Das hat vor allem zwei Gründe:

  • Kosten für die Winterreserve: Um die drohende Energiemangellage im Winter zu verhindern, hat der Bund umfassende Massnahmen realisiert, etwa eine Wasserkraftreserve in Stauseen und mehrere Reservekraftwerke. Die Kosten dafür werden 2024 erstmals in die Netznutzungstarife eingerechnet, weshalb diese steigen. Davon sind alle Stromkundinnen und -kunden betroffen.
  • Beschaffung über mehrere Jahre: Die Regionalwerke AG Baden (RWB) beschafft Strom langfristig und zu verschiedenen Einkaufszeitpunkten am Energiemarkt. Die Strombeschaffung für 2023 konnte dadurch zum grossen Teil zu tieferen Handelspreisen erfolgen. Für das Jahr 2024 hingegen hat RWB den Strom grösstenteils im 2022 und 2023 zu höheren Handelspreisen beschafft.

 

Welche weiteren Faktoren beeinflussen die Strompreise 2024?

Die stärksten Veränderungen ergeben sich 2024 wie schon 2023 bei den Energietarifen. Die übrigen Preiskomponenten verändern sich in den meisten Städten und Gemeinden deutlich weniger stark.
Die Energietarife wiederum hängen vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Gaspreise: Sie beeinflussen die Handelspreise für Strom, weil in Europa ein beträchtlicher Teil des Stroms in Gaskraftwerken entsteht. Müssen deren Betreiber mehr für das eingesetzte Gas bezahlen, verteuern sich die Produktionskosten, weshalb die Strompreise steigen.
  • Wetter: Die Niederschlagsmenge wirkt sich auf die Wasserstände in Flüssen und Stauseen aus und somit auf die produzierte Menge Strom aus Wasserkraft. Fällt zum Beispiel längere Zeit wenig Regen und Schnee, verknappt dies das Angebot an Strom und sorgt für höhere Handelspreise.
  • Französische Kernkraftwerke: Sie spielen eine wichtige Rolle für die Energieversorgung in Westeuropa. Fallen viele davon aus, etwa wegen Wartungsarbeiten oder technischen Problemen, fehlt dieser Strom – die Handelspreise steigen.
  • CO2-Preis: Die Preise für die europäischen CO2-Zertifikate sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das verteuert die Produktionskosten von Strom aus fossilen Quellen.
  • Konjunktur: Die wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst die Nachfrage nach Strom. Trübt sich die Konjunktur ein, sorgt dies daher für tiefere Handelspreise.

 

Neu gibt es ab 2024 eine Preiskomponente «Stromreserve». Was deckt diese ab?

Die 2024 neu eingeführte Preiskomponente «Stromreserve» deckt die Kosten für die Massnahmen des Bundes, um eine Strommangellage im Winter zu vermeiden. Zu den Massnahmen gehören unter anderem die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen.

 

Warum sind die Strompreise in der Schweiz so unterschiedlich?

Das liegt an den lokalen Unterschieden sowohl bei den Energietarifen als auch bei den Netznutzungstarifen:

  • Energietarife: Sie hängen vor allem davon ab, ob die Energieversorger ihren Strom am Markt beschaffen oder zum grossen Teil selbst produzieren (eigene Kraftwerke bzw. Beteiligung an Kraftwerken). Kaufen sie den Strom am Markt ein, wirken sich die Handelspreise viel stärker auf ihre Energietarife aus – je nach Marktsituation positiv oder negativ. Dadurch ergeben sich auch grössere Schwankungen bei den Tarifen. Die Energieversorger haben zudem unterschiedliche Beschaffungsstrategien, was die Energietarife ebenfalls beeinflusst. Hier wirkt sich etwa aus, in wie vielen Tranchen (Teilmengen) und zu welchen Zeitpunkten der benötigte Strom beschafft wird.
  • Netznutzungstarife: Sie basieren auf den Kosten, die beim Stromnetz entstehen. Diese Kosten fallen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich aus. Sie hängen etwa von der Dichte des Verteilnetzes und den getätigten Investitionen ab.

 

Wo beschafft RWB Strom?

Die Regionalwerke AG Baden beschafft rund 20 Prozent des Strombedarfs aus der Produktion der Limmatkraftwerke AG in Baden und regionalen Photovoltaikanlagen. Die restlichen rund 80 Prozent werden am Markt eingekauft.

Wenn die Kundschaft nicht von sinkenden Handelspreisen profitiert: Ist die Beschaffungsstrategie dieser Energieversorger falsch?

Nein. Gerade im Jahr 2023 mit rekordhohen Handelspreisen hat sich diese Beschaffungsstrategie als richtig erwiesen. Denn ohne die Beschaffung zu mehreren Zeitpunkten wären die Strompreise 2023 vieler Energieversorger noch deutlich stärker gestiegen. Umgekehrt hat eine solche Strategie zur Folge, dass die Energietarife noch nicht sinken, sondern erst verzögert in den kommenden Jahren.

 

Machen die Energieversorger bei so hohen Strompreisen mehr Gewinn?

Nein. In der Schweiz sind die Strompreise der Grundversorgung stark reguliert und werden nach gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Dabei gilt die sogenannte Cost-Plus-Methode: Die Energieversorger dürfen jene Kosten vollständig in die Tarife einrechnen, die ihnen durch den Betrieb ihres Stromnetzes und durch die Beschaffung der Energie entstanden sind. Darüber hinaus darf pro Kundin oder Kunde eine jährliche Vertriebspauschale von 75 Franken (ab 2024: 60 Franken) einkalkuliert werden, die alle weiteren Kosten (Verrechnung, Kundendienst, Kommunikation etc.) abdecken muss. Diese Vorgaben ermöglichen in der Grundversorgung also kaum einen Gewinn – auch bei marktbedingt hohen Strompreisen nicht.

 

Kann RWB die Preise einfach erhöhen?

Freie Hand hat die RWB bei der Preisfestlegung in der Grundversorgung nicht: Die Preise werden von der Elcom, der unabhängigen staatlichen Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich, überwacht.

Wären die Strompreise tiefer, wenn auch die Haushalte ihren Energieversorger wählen könnten und somit der Wettbewerb spielen würde?

In der aktuellen Situation ist das Gegenteil der Fall: Die Haushalte profitieren davon, dass sie in der stark regulierten Grundversorgung sind. Zum Vergleich: Für Schweizer Unternehmen, die ihren Strom am freien Markt beziehen und ihren Anbieter wählen können, sind die Strompreise im Jahr 2023 noch viel stärker gestiegen. Auch die Haushalte in Deutschland, wo der Strommarkt vollständig liberalisiert ist, waren meist von starken Preiserhöhungen betroffen.

 

Warum steigen 2024 die Kosten für die Systemdienstleistungen?

Mit den sogenannten Systemdienstleistungen sorgt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid dafür, dass die benötigte und die gelieferte Menge Strom im Gleichgewicht bleiben und die Stromversorgung in der Schweiz zuverlässig funktioniert. Je nach Situation wird dazu zusätzliche Energie ins Schweizer Energiesystem eingespeist oder dem System Energie entzogen. Die Kapazitäten für beide Fälle muss Swissgrid beschaffen, zum Beispiel bei Betreibern grosser Wasserkraftwerke. Die Preise dafür richten sich nach den Handelspreisen für Strom. Daher ist Swissgrid genau wie die lokalen Energieversorger von den hohen Handelspreisen seit 2022 betroffen und muss die höheren Kosten nun auf die Stromkundinnen und -kunden überwälzen.

 

Ab wann gilt der neue Strompreis?

Die Anpassung des Strompreises erfolgt ab 1. Januar 2024 und gilt jeweils für ein Jahr.

Preisentwicklung Strom

für Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 4'500 kWh/Jahr
von 2019 bis 2024

Die Preise verstehen sind exklusive MWST. und in Rp/kWh. Sie entsprechen dem aktuellen Produkt «primastrom», wobei die Konzessionsabgaben für Baden und Ennetbaden sowie die Förderabgabe Baden nicht enthalten sind.

Preissituation Gas

Wir informieren Sie darüber, wie sich die Gaspreise bisher entwickelt haben und beantworten Ihnen die häufig gestellten Fragen zur Gaspreisanpassung.

FAQ Gaspreisanpassung
Wie wirken sich die Preise an der Börse auf die Verkaufspreise der RWB aus?

Die Gasbeschaffung bei RWB ist langfristig organisiert. Daher wirken sich die Preisschwankungen an der Börse verzögert auf die Verkaufspreise aus. Die Preisvolatilität an der Börse in den Wintermonaten ist stark von der Temperatur abhängig. Die letzten warmen Wochen haben dazu geführt, dass die Preise für Standard-Produkte (Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahresbänder) gefallen sind.

Wann kommuniziert RWB den Gaspreis für das vierte Quartal 2023?

Es ist uns ein Anliegen unsere Kundinnen und Kunden frühzeitig zu informieren. Im September 2023 werden wir die Preise für das vierte Quartal 2023 kommunizieren.

Wie beschafft die RWB ihr Gas?

Die RWB beschafft das Gas für ihre Kundinnen und Kunden zusammen mit 19 weiteren Aktionären der Einkaufskooperation Erdgas Regio AG über die Beschaffungsplattform Open EP. Gemeinsam wird ein Beschaffungsportfolio bewirtschaftet mit dem Ziel, das Gas für die Versorgung der Kundinnen und Kunden zu attraktiven Konditionen am Markt einzukaufen. Das Volumen entspricht rund 10 Prozent des Schweizerischen Gasabsatzes. Die Beschaffung erfolgt zu verschiedenen Zeitpunkten und -mengen, um die Preisrisiken zu reduzieren.

Was sind die Gründe für die Gaspreisanpassung?

Die Marktentwicklungen und die unsichere geopolitische Lage innerhalb des letzten Jahres haben dazu geführt, dass die Energiepreise ausserordentlich stark angestiegen sind. Die RWB verfügt über zwei eigene Biogas-Produktionsanlagen, muss jedoch den Hauptanteil des benötigten Gases am Markt einkaufen. Deshalb unterliegen die Gaspreise der vollen Marktvolatilität und schlagen auf die Kunden durch.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Der Gaspreis setzt sich wie folgt zusammen:
 

  • Energie: Arbeitspreis
  • Netz: Grundpreis, Arbeitspreis
  • Abgaben: CO2-Abgabe auf Energie, Konzessionsabgabe Wettingen
Weshalb wird die CO2-Abgabe erhoben?

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe des Bundes zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele. Die CO2-Abgabe ist seit der Einführung des entsprechenden Gesetzes (2008) Bestandteil des gesamten Gaspreises. Ab 2022 wird sie separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Ab wann weist RWB den Arbeitspreis für Energie und Netz separat aus?

Ab 2022 weisen wir den Arbeitspreis für Energie und für Netz jeweils als separate Positionen aus. Bis im 2021 waren alle Komponenten in einem Gesamtpreis integriert.

Wann kann RWB den Gaspreis anpassen?

RWB kann die Gaspreise quartalsweise anpassen. Die Kunden werden über eine mögliche Änderung informiert.

Hat RWB freie Wahl in der Preisgestaltung von Gas?

In der Schweiz überwacht der Preisüberwacher die Gastarife, welche von den Unternehmen an die Konsumenten in Rechnung gestellt werden. Dies verschafft den Kundinnen und Kunden unter anderem einen Quervergleich der verschiedenen Tarife.

 

Gaspreise vergleichen

Preisentwicklung Gas

Historische Gaspreise der RWB von 2022 bis heute in Rp/kWh

Die Preise verstehen sind exklusive MWST. und in Rp/kWh. Sie entsprechen dem aktuellen Produkt «einfachgas», wobei die Konzessionsabgabe für Wettingen nicht enthalten ist.

Strommangellage

Bei einer Strommangellage gibt es über längere Zeit einen Mangel an elektrischer Energie im System. Die vorhandenen Produktionskapazitäten können die Nachfrage nicht decken. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) schätzt in seiner nationalen Risikoanalyse «Katastrophen und Notlagen Schweiz» vom November 2020 eine Strommangellage als grösstes Risiko für die Schweiz ein. Die hat gravierenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Tritt eine langanhaltende Strommangellage auf, wird die OSTRAL aktiv, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie wird von der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) beauftragt.


Broschüre «Rollierende Abschaltungen»

Gasmangellage

Der Bundesrat hat die KIO (Kriseninterventionsorganisation) ins Leben gerufen. Die KIO unterstützt den Fachbereich Energie bei der Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen im Zusammenhang mit schweren Mangellagen in der Gasversorgung. 

Die Schweizer Gaswirtschaft hat in den vergangenen Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, die Gasreserve für den kommenden Winter aufzubauen. Ein wichtiger Meilenstein konnte erreicht werden: Sowohl bei der Gasreserve in den Speichern wie auch bei der Schaffung von Optionen konnten die Zielsetzungen erreicht werden. 
 

FAQ Strom-Versorgungssicherheit
Wie ist die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen organisiert?

Die Relevanz eines funktionierenden Gesamtsystems ist ein nationales und sogar ein europäisches Thema. Die Swissgrid sorgt im Normalzustand für Systemstabilität in der Schweiz. Die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) arbeitet im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und ist als Kommission im Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) organisiert. Für den Fall einer langandauernden Strommangellage sind Massnahmen vorbereitet, die beim Eintreten einer Krise umgesetzt werden können - dies auf Basis von Verordnungen, die vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Diese Massnahmen betreffen die Steuerung der Stromproduktion und die Reduktion des Stromverbrauchs.

Welche Massnahmen sind in einer Strommangellage vorgesehen?
  1. Sparappell an die Bevölkerung
     
  2. Verbrauchseinschränkung oder Verbote: Um Energie zu sparen werden nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte durch den Bundesrat verboten. Dazu könnten u.a. folgende Einrichtungen gehören: Sauna, Whirlpool, Schwimmbäder, Klimaanlagen, Rolltreppen und Aufzüge, Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen, usw. Die Liste wird durch den Bundesrat festgelegt und in einer Bewirtschaftungsverordnung publiziert.
     
  3. Kontingentierung: Kontingentierung ist die «sanfte» Sparmassnahme: Alle Grossverbraucher sind dazu verpflichtet eine angeordnete Energiemenge einzusparen, um Abschaltungen möglichst zu vermeiden.
     
  4. Zyklische Netzabschaltungen: Es sind zwei Stufen von Abschaltungen vorgesehen.
    • Auf 4 Stunden Unterbruch folgt eine 8-stündige Versorgung
    • Auf 4 Stunden Unterbruch folgt eine 4-stündige Versorgung


Broschüre «Rollierende Abschaltungen»

Grafik zur Vorbereitungen zur Bewältigung einer Strommangellage
Quelle: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)
Wie kann ich mich als Grossverbraucher (grösser 100 000 kWh/Jahr) für eine mögliche Strommangellage vorbereiten?

Wichtige Informationen zur Vorbereitung finden Sie in der Broschüre der OSTRAL.

Darf RWB die Energielieferung (Gas, Strom, Wärme, Kälte) unterbrechen?

Bei Eintritt einer Gas- oder Strommangellage, zum Beispiel in Folge von höherer Gewalt, Unterbrechung der Zufuhr vom Vorlieferanten oder bei Lieferengpässen, kann RWB die Energielieferung auf Anordnung des Bundes einschränken oder gar einstellen. Kundinnen und Kunden können gegenüber der RWB keine Haftungsansprüche geltend machen (AGB Kapitel 7.2.1 Netzanschlüsse, Netznutzung, Energie-, Daten- und Trinkwasserlieferungen sowie für Dienstleistungen)

Wie kann ich mich als Privatkunde auf eine mögliche Strommangellage vorbereiten?
  • Machen Sie sich Gedanken, wie und wo Strom gespart werden kann; verhindern Sie jeden unnötigen Stromverbrauch (z.B. Beleuchtung, Heizung).
  • Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, wie man sich in einer ernsten Krise gegenseitig helfen kann.
  • Kaufen Sie batteriebetriebene Lampen mit langer Laufzeit (mindestens 4 Stunden)
  • Organisieren Sie eine Power-Bank zur Ladung des Handys
  • Stellen Sie sicher, dass elektrische Türen, Tore, Fenster, Storen, etc. mechanisch zu öffnen und leicht wieder zu schliessen sind.
  • Verwenden Sie einen Laptop, auf den Sie bei einem Stromunterbruch noch eine gewisse Zeit zugreifen können.
  • Stellen Sie sicher, dass Heizungen, Aufzüge etc. nach einem Stromunterbruch automatisch wieder funktionieren, d.h. ohne Abnahme durch den Hersteller oder manuellen Neustart.
Kann ich den Energieversorger wechseln wenn mir keines der  RWB Stromprodukte gefällt?

Haushaltskunden mit einem jährlichen Stromverbrauch kleiner als 100 000 kWh sind in der Grundversorgung und können ihren Stromanbieter nicht frei wählen. Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch grösser als 100 000 kWh können den Strom von einem anderen Lieferanten beziehen. 

FAQ Gas-Versorgungssicherheit
Wie ist die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen organisiert?

Der Bundesrat sieht vor, die Kriseninterventionsorganisation (KIO) beim Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) anzusiedeln. Die KIO soll den Fachbereich Energie bei der Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen im Zusammenhang mit schweren Mangellagen in der Gasversorgung unterstützen. Zudem soll der VSG dem Fachbereich Energie regelmässig Informationen zur Beurteilung der Versorgungslage liefern.

Sind alle Kundengruppen von den gleichen Massnahmen betroffen?

In einer Krisensituation sind die Gaskunden in die drei folgenden Gruppen eingeteilt:

 

  • 2-Stoffkunden: Diese Kunden haben die Möglichkeit ihre Anlage von Gas auf einen alternativen Energieträger wie zum Beispiel Öl umzustellen.
  • 1-Stoffkunden (geschützt): Bei diesen Kunden handelt es sich im Wesentlichen um Haushaltskunden (Heizgaskunden) und soziale Einrichtungen (bspw. Krankenhäuser).
  • 1-Stoffkunden (ungeschützt): Bei dieser Kundengruppe handelt es sich um bewirtschaftungsrelevante Kunden wie zum Beispiel Industriebetriebe, Bürogebäude, Sport- und Freizeitanlagen, Lagerhallen, Restaurants oder Verwaltungsgebäude.
Welche Massnahmen sind in einer Gasmangellage vorgesehen?

Bei einer notwendigen Reduzierung des Gasverbrauchs haben die Kunden, welche die Möglichkeit haben, ihre Anlage von Gas auf einen alternativen Energieträger wie zum Beispiel Öl, umzustellen (2-Stoffkunden) eine zentrale Bedeutung. Die Umstellung dieser Kundengruppe auf Öl wird die erste durch die wirtschaftliche Landesversorgung hoheitlich verfügte Massnahme sein, die zum Tragen kommt, vorlaufend oder gleichzeitig mit den Sparapellen.
 

  1. Sparappell an die Bevölkerung (alle Kundensegmente)
  2. Umstellung 2-Stoffkunden
  3. Kontingentierung der 1-Stoffkunden (ungeschützt)
  4. Gasabschaltungen der 1-Stoffkunden (ungeschützt)
  5. Weitere Massnahmen werden situativ vom Bund verfügt
Was muss ich als Betreiber von Zweistoff-Anlagen beachten?

Bei Eintritt einer Gas-Mangellage sieht der Bund als eine der ersten Massnahmen vor, den Gasverbrauch durch umschalten von Zweistoff-Anlagen auf Öl zu reduzieren. Damit dies in der Praxis auch gelingt, müssen die Anlagen funktionstüchtig und genügend Treibstoff vorhanden sein.


Zweistoff-Kunden sind angehalten in ihren Tanks genügend Ölreserven zu bilden und diese regelmässig zu befüllen. Damit eine Umschaltung im Krisenfall auch wirklich funktioniert, empfehlen wir den Zweistoffkunden den Umschaltprozess betrieblich zu testen.

 

 

Darf RWB die Energielieferung (Gas, Strom, Wärme, Kälte) unterbrechen?

Bei Eintritt einer Gas- oder Strommangellage, zum Beispiel in Folge von höherer Gewalt, Unterbrechung der Zufuhr vom Vorlieferanten oder bei Lieferengpässen, kann RWB die Energielieferung auf Anordnung des Bundes einschränken oder gar einstellen. Kundinnen und Kunden können gegenüber der RWB keine Haftungsansprüche geltend machen (AGB Kapitel 7.2.1 Netzanschlüsse, Netznutzung, Energie-, Daten- und Trinkwasserlieferungen sowie für Dienstleistungen)

Wie kann ich mich als Privatkunde auf eine mögliche Gasmangellage vorbereiten?
  • Mit Bedacht heizen - mit jedem Grad weniger Raumtemperatur kann bis zu sechs Prozent Energie eingespart werden.
  • Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, wie man sich in einer ernsten Krise gegenseitig helfen kann.

29.06.2022 - BR Sommaruga und Parmelin zu: Gasreserve 2022 / 2023

Energiespartipps für Zuhause

Mit einfachen Energiespar-Massnahmen lässt sich der Energieverbrauch in vielen Bereichen senken - somit kann ein Versorgungsengpass im Winter vorgebeugt werden. Auf unserer Seite für Spartipps finden Sie wertvolle Energiespartipps für Ihr Zuhause.

Jetzt Energie-Sparen

Energie sparen, nicht verschwenden

Energiespar-Kampagne Bund

Auf der nationalen Kampagnenseite nicht-verschwenden.ch erfahren Sie noch mehr darüber, wie und wo sich am meisten Energie und Energiekosten sparen lassen.
 

Energiespar-Kampagne Bund

Prävention
Gewerbe &
Industriekunden

Wie Sie sich auf einen Stromunterbruch
bei einer ausserordentlichen Lage
vorbereiten können.

Prävention Gewerbe & Industriekunden
Mini-Solar
anlage

Jetzt einen Beitrag zur erneuerbaren 
Energieversorgung leisten.

Anmeldung Mini-Solaranlage
Die Solardienstleistungen der RWB
Das Beste
für Ihr Dach

Photovoltaik oder Solarthermie: Die RWB begleitet
Sie von Anfang bis Ende Ihres Vorhabens.

RWB-Solardienstleistungen
Auf dem 
aktuellsten
Stand

Lesen Sie die neusten
Medienmitteilungen der RWB.

Medienmitteilungen