
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Umstellung erfolgt im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes und sieht vor, die Energieeffizienz mittels «Intelligenten Netzen» zu steigern und den Stromkonsum zu senken. Diese rechtlichen Grundlagen schreiben die Einführung von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Meter, vor. Bis ins Jahr 2027 müssen 80 Prozent der konventionellen Stromzähler in den Haushalten durch Smart Meter ersetzt werden.
Die alten Stromzähler werden durch die RWB fachgerecht entsorgt.
Die Sicherheit der Kundendaten hat für die RWB oberste Priorität. Es werden nur Smart Meter eingesetzt, Stromverbrauch welche auf die Gewährleistung der Datensicherheit überprüft wurden. Die Datenübertragung zwischen dem Smart Meter und der RWB erfolgt verschlüsselt und pseudonymisiert.
Die Bearbeitung der Smart Meter Daten erfolgt im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Die Daten werden durch die RWB ausschliesslich zum Zweck der Abrechnung der Energielieferung, des Netznutzungsentgelts, der Systemdienstleistung und der Abgaben bearbeitet.
Der Wechsel des Stromzählers verursacht für Sie keine Zusatzkosten. Die Smart Meter bleiben im Eigentum der RWB. Sollte der Stromzählerwechsel verweigert werden, müssen Kosten für Mehraufwände selbst getragen werden.
Der Austausch des Stromzählers erfolgt gebietsweise. Wir werden den Installationstermin rechtzeitig kommunizieren.
Während des Stromzählerwechsels kommt es zu einem kurzen Stromversorgungsunterbruch. Vor den Arbeiten sind empfindliche Geräte wie zum Beispiel TV, PC, etc. durch Sie auszuschalten und vom Netz zu trennen.
Sie erhalten ihre Rechnung basierend auf dem effektiven Stromverbrauch. Das Ablesen der Stromzähler vor Ort entfällt.

