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Wichtigste Änderungen im Schweizer Stromgesetz
Seit diesem Jahr und ab 2026 gelten in der Schweiz Neuerungen im Energiegesetz – worum es dabei geht: Der Bundesrat hat im Februar das zweite Paket der Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet.
Diese Neuerungen treten ab 2026 in Kraft, jene des ersten Pakets gelten bereits seit diesem Jahr.
Die Antworten auf die wichtigsten vier Fragen zum Thema.
Wieso wurde das Stromgesetz überhaupt erneuert?
Generell geht es darum, die Stromversorgung in der Schweiz zu sichern – am besten mit erneuerbaren Energien. Heisst: Der Ausbau der inländischen Energieproduktion soll gestärkt, die Abhängigkeit
von Energieimporten und das Risiko von kritischen Versorgungslagen gesenkt werden.
Welche wichtigen Neuerungen gelten seit diesem Jahr?
Künftig wird Strom für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und für die Endverbraucher im freien Markt getrennt beschafft. Dabei müssen mindestens 20 Prozent des Stroms in der Grundversorgung aus erneuerbaren Quellen in der Schweiz stammen.
Ab 2028 muss der Anteil an inländisch produzierter erneuerbarer Energie im Standardprodukt mindestens zwei Drittel betragen.
Weiter müssen die Stromlieferanten in der Schweiz aktiv zur Senkung des Stromverbrauchs beitragen und jährliche Stromsparziele erfüllen. Ab 2026 startet die Vorgabe mit einer Einsparung von 1.0 Prozent des Stromabsatzes. Bis 2028 sollen es dann 2.0 Prozent sein. Die Energieversorger müssen nachweisen, dass in ihrem Versorgungsgebiet Effizienzmassnahmen umgesetzt wurden, zum Beispiel bei Beleuchtung, Lüftung, Elektrogeräten und -anlagen. Das Ziel ist es, ab 2028 schweizweit jährlich 2 TWh Strom einzusparen.
Welche wichtigen Neuerungen gelten ab 1.1.2026?
Vergütung für Solaranlagen: Der Preis für eingespeisten Strom richtet sich neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Dies, um Produzenten vor kurzfristigen Preisschwankungen zu schützen. Für kleinere Anlagen bis 150 kW gibt es Mindestvergütungen, um sehr tiefe Marktpreise auszugleichen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Ab 2026 können sich Verbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber zu einer LEG zusammenschliessen. Innerhalb dieser Gemeinschaft darf selbst erzeugter Strom über das bestehende Verteilnetz weitergegeben werden.
Was bedeutet das neue Energiegesetz für die RWB?
Die RWB muss die neuen Anforderungen des Energiegesetzes rasch umsetzen, um die gesetzlichen Vorgaben für sich und die betreuten Gemeinden rechtzeitig zu erfüllen. Trotz oder gerade wegen der verschärften Regelungen bietet sich die Chance, noch aktiver zur Energiewende beizutragen. Der Erfolg der Energiewende in der Schweiz hängt von der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab: von Stromproduzenten, Netzbetreibern und Verbrauchern.