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ersatz
Neue Bestimmungen beim Heizungsersatz
Seit April ist das revidierte Energiegesetz des Kantons Aargau in Kraft – die wichtigsten Neuerungen.
Kundenmagazin PlusMinus Ausgabe Sommer 2025
Im Zentrum des angepassten kantonalen Energiegesetzes steht der Heizungsersatz. So gilt seit April eine Meldepflicht beim Austausch der Heizung und des Boilers. Weiter dürfen keine reinen Elektroheizungen und -boiler mehr eingebaut werden, da diese als grosse Stromfresser gelten. Aber: «Der Einbau fossiler Heizungen ist weiterhin erlaubt, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind», sagt Christian Vogler, Leiter der Energiefachstelle der RWB und Koordinator Energie der Stadt Baden. «Wenn sie nachweislich kostengünstiger sind als erneuerbare Alternativen und wenn das Gebäude beim Heizungsersatz bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllt.»
Gasheizungen weiterhin erlaubt
Ansonsten gilt grundsätzlich, dass beim Heizungsersatz mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs durch
erneuerbare Energien gedeckt sein müssen. Dies kann durch verschiedene Standardlösungen erreicht werden, bei fossilen Heizsystemen zum Beispiel durch ergänzende Solarwärme oder Gebäudedämmung. Eine Lösung betrifft den Ersatz von Gasheizungen. «Hier schreibt der Kanton nebst den erwähnten 10 Prozent einen zusätzlichen Pflichtanteil an Biogas vor», sagt Christian Vogler. Heisst unter dem Strich?

Gasheizungen können ersetzt und mit einem Anteil von 20 Prozent Biogas betrieben werden.
Koordinator Energie Stadt Baden
Gesetz und Klimaziele nicht im Einklang
Im Vergleich mit anderen Kantonen wie Zürich, Neuenburg oder Basel- Stadt, die beim Heizungsersatz vollständig erneuerbare Lösungen vorschreiben, ist das Aargauer Energiegesetz nicht allzu streng. «Aus Sicht der Stadt wird diese Revision nicht begrüsst, da sie nicht den vom Badener Einwohnerrat gutgeheissenen Klimazielen entspricht», sagt Vogler. Ziel ist, nur noch in Ausnahmefällen Öl- und Gasheizungen zuzulassen.
Und wie steht RWB zu den Neuerungen? «Als Gasversorgerin und Biogasproduzentin kommt ihr der Entscheid einerseits entgegen. Andererseits steht auch die RWB vollumfänglich hinter der städtischen Energiestrategie.» Zumal RWB die Bevölkerung seit Jahren dazu motiviert, sich der klimafreundlichen Fernwärme- und Fernkälteversorgung anzuschliessen, welche nach wie vor im Aufbau ist. «Der Erfolg der Fernwärmeversorgung hängt auch vom Anschlussgrad ab.» In weniger dicht besiedelten Gebieten ist der Anschluss unter anderem aus Effizienz- und Kostengründen nicht oder noch nicht möglich. Hier sind beim Heizungsersatz andere Lösungen gefragt.
Strengere Vorschriften ab 2026
Allerdings: Die aktuellen kantonalen Bestimmungen gelten im Falle von Baden wohl nur bis 2026. «Die städtische Bau- und Nutzungsordnung wird revidiert und ist derzeit in der öffentlichen Vernehmlassung.» Diese regelt das kommunale Raumplanungs-, Umwelt- und Baurecht und gilt für das ganze Gemeindegebiet. «Darin sind schärfere Regel vorgesehen als der Kanton vorschreibt», sagt Vogler. «Deshalb gehe ich davon aus, dass in Baden beim Heizungsersatz ab 2026 strengere Massnahmen gelten.»
