
Stromwelt

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Strom aus der Region Baden: Stromversorgung, Strompreise und Stromprodukte
Die Regionalwerke AG Baden ist Ihre dynamische Energie-Partnerin und bietet Privat- und Geschäftskunden eine zuverlässige Stromversorgung in der Region Baden. Als Kundinnen und Kunden wählen Sie zwischen verschiedenen Stromprodukten mit erneuerbarer Energie oder einem kombinierten Strommix. Zusätzlich informiert die Seite über Strompreise, Stromrücklieferung bei Photovoltaikanlagen, Stromanschlüsse und Lösungen für Unternehmen.
Aktuelle Strompreise
Bereits im vergangenen Jahr konnten wir die Preise senken. Nun freuen wir uns, Ihnen erneut eine Preissenkung anzukündigen. Ab dem 1. Januar 2026 sinken die Preise nochmals – um rund 10 % – für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh. Diese Reduktion ist möglich dank tieferer Marktpreise. Auch unsere vorausschauende Strombeschaffung über mehrere Jahre trägt dazu bei.
Die neue Energiegesetzgebung bringt ab 2026 konkrete Änderungen für die Strompreise: Ein neuer Zuschlag deckt solidarisierte Kosten, die Messkosten werden separat ausgewiesen, und die Rückvergütung für Solarstrom richtet sich stärker am Marktpreis aus.
Historische Strompreise für Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 4'500 kWh/Jahr von 2020 bis 2026.
Die Preise verstehen sind exklusive MWST. und in Rp/kWh. Sie entsprechen dem aktuellen Produkt «primastrom», wobei die Konzessionsabgaben für Baden und Ennetbaden sowie die Förderabgabe Baden nicht enthalten sind.
Preise Strom
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Strompreisen
Der neue Strompreis gilt jeweils ab 1. Januar.
Energie: Der Preis für elektrische Energie sinkt. Die Marktpreise haben sich zu den Einkaufszeitpunkten auf einem wieder tieferen Niveau eingependelt.
Netznutzung: Die Struktur der Netzkosten wurde überarbeitet. Die Messkosten sind neu als eigene Position aufgeführt und nicht mehr Bestandteil der Netznutzung.
- Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid sinkt auf 0.29 Rappen pro Kilowattstunde.
- Die Kosten für die Stromreserve der Swissgrid steigen auf 0.44 Rp./kWh.
- Neu erhebt Swissgrid einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (Netzverstärkungen, Industriehilfen) von 0.05 Rp./kWh.
Messkosten: Die Messkosten werden per 1. Januar 2026 separat ausgewiesen und betragen:
- Direktmessung Niederspannung (DM7): 5.40 CHF/Monat
- Wandlermessung Niederspannung (WM7): 12.97 CHF/Monat
Bitte beachten Sie: Die Messkosten richten sich nach dem eingesetzten Messgerät.
Abgaben: Die Abgaben bleiben im Jahr 2026 unverändert.
Rückliefervergütung für Solarstrom: Die Rückliefervergütung für Solarstrom erfolgt ab dem 1. Januar 2026 auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreises zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Anlagen bis 150 kW gilt zusätzlich eine gesetzlich garantierte Mindestvergütung, um die Investitionssicherheit bei tiefen Marktpreisen zu gewährleisten.
Ist für die Energieerzeugungsanlage eine separate Produktionsmessung erforderlich, fallen neu Messkosten an.
Berücksichtigung von Abweichungen aus Vorjahren: Aus der Nachkalkulation der abgeschlossenen Jahre resultiert eine Überdeckung bei der Energie und eine Unterdeckung bei der Netznutzung. Um diese zu kompensieren, erfolgt eine zusätzliche Reduktion bei den Energie- und eine leicht geringere Senkung bei den Netznutzungspreisen.
Alle Preisblätter für das Jahr das aktuelle und das vergangene Jahr finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt «Preise Strom». Dort sind die Dokumente für Baden und Ennetbaden hinterlegt, ebenso die Preisblätter für die Rückerstattung der Netznutzung, für temporäre Stromanlagen, für die Stromrücklieferung und für «ersatzstrom». Die Mitteilung zu den Tarifänderungen ist im Abschnitt «aktuelle Strompreise» verlinkt.
Der Strompreis besteht aus vier Komponenten: Energie, Netznutzung, Messkosten und Abgaben. Die Energie ist der Strom, den Sie tatsächlich verbrauchen. Die Netznutzung deckt Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze sowie Tarife der Swissgrid AG für Systemdienstleistungen, Stromreserven und den Zuschlag solidarisierter Kosten. Die Messkosten entschädigen die Messung und Datenverarbeitung an Ihrem Zählpunkt. Die Abgaben gehen an Bund und Gemeinde. Alle Positionen sind auf Ihrem Preisblatt einzeln ausgewiesen.
Den Leistungspreis bezahlen ausschliesslich Gewerbe- und Industriekunden – Haushalte nicht. Berechnet wird er anhand der höchsten gemessenen Leistung innerhalb eines Monats, gemessen als 15-Minuten-Mittelwert. Damit wird abgegolten, wie stark Ihr Anschluss das Netz in Spitzenzeiten beansprucht.
Der Pauschalpreis umfasst den Grundpreis und die Messkosten. Er fällt unabhängig vom Verbrauch an – also auch dann, wenn Sie keinen Strom beziehen. Gedeckt werden damit die Kosten für Ihren Anschluss und die Messung an Ihrem Zählpunkt.
Systemdienstleistungen halten das Schweizer Stromnetz stabil. Erbracht werden sie von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Sie gleicht die Frequenz und Spannung im Übertragungsnetz laufend aus. Den Tarif legt Swissgrid fest - alle Netzbetreiber verrechnen ihn unverändert weiter.
Die Stromreserve sichert die Stromversorgung, insbesondere während der Wintermonate. Sie deckt die Kosten für Massnahmen des Bundes gegen eine Strommangellage – dazu gehören die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen. Die Höhe der Kosten legt der Bund fest, nicht die RWB.
Der Zuschlag für solidarisierte Kosten finanziert gesetzlich vorgesehene Netzverstärkungen sowie weitere vom Bund beschlossene Massnahmen im Strombereich. Er wird schweizweit einheitlich erhoben und seit dem 1. Januar 2026 separat ausgewiesen.
Die Messkosten entschädigen die Messung und die Verarbeitung der Daten pro Monat und Messpunkt, geregelt in Art. 17a StromVG. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom eingesetzten Stromzähler ab. Welcher Zählertyp verwendet wird, richtet sich nach den technischen Gegebenheiten Ihrer Installation. Bei einem Jahresverbrauch bis 50’000 kWh kann im Einzelfall eine Wandlermessung (WM7) zum Einsatz kommen, bei mehr als 50’000 kWh im Einzelfall eine Direktmessung (DM7). Die aktuellen Beträge finden Sie im Preisblatt.
Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe der Stadt oder Gemeinde für die Nutzung des öffentlichen Grundes durch Stromleitungen. Sie wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt und über die Stromrechnung eingezogen. Deshalb fällt sie unterschiedlich hoch aus.
Mit der Förderabgabe finanziert die Stadt Baden ihr Energieförderprogramm. Sie fällt nur für Kundinnen und Kunden in der Stadt Baden an und ist von der Mehrwertsteuer befreit. RWB zieht die Abgabe ein und leitet sie an die Stadt weiter.
Der Netzzuschlag ist eine eidgenössische Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien und weiterer gesetzlicher Aufgaben im Energiebereich. Er ist schweizweit gleich hoch und wird vom Bund festgelegt. Finanziert werden damit unter anderem Einspeisevergütungen und Investitionsbeiträge.
Blindenergie wird nur verrechnet, wenn ihr Anteil den zulässigen Grenzwert übersteigt – das betrifft in der Regel bestimmte Gewerbe- und Industriekunden, nicht Haushalte. Als Blindenergie bezeichnet man den Anteil Strom, der sich nicht direkt für den Betrieb von Geräten nutzen lässt. In Transformatoren, Generatoren, Elektromotoren und Vorschaltgeräten baut sie Magnetfelder auf und ist damit für die Übertragung von Energie wichtig. Übersteigt der Anteil den Grenzwert, kann RWB die dadurch verursachten zusätzlichen Netzbelastungen verrechnen. Angegeben wird Blindenergie in Voltampere Reaktiv (VAr).
RWB legt nur den Energiepreis und die Netznutzungspreise fest. Die Preise werden von der ElCom überwacht, der unabhängigen staatlichen Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen und bei zu hohen Preisen Absenkungen verfügen.
Nicht beeinflussbar sind die Vorgaben von Bund und Swissgrid (Systemdienstleistungen, Stromreserve, Zuschlag für solidarisierte Kosten, Netzzuschlag) sowie die Abgaben der Gemeinden (Konzessionsabgabe und Förderabgabe Baden).
Die Unterschiede entstehen sowohl bei den Energietarifen als auch bei den Netznutzungstarifen.
- Energietarife: Sie hängen vor allem davon ab, ob ein Energieversorger seinen Strom am Markt beschafft oder zu einem grossen Teil selbst produziert. Wer am Markt einkauft, spürt die Handelspreise stärker – je nach Marktsituation positiv oder negativ – und hat entsprechend grössere Tarifschwankungen. Auch die Beschaffungsstrategie wirkt sich aus, etwa in wie vielen Tranchen und zu welchen Zeitpunkten der Strom beschafft wird.
- Netznutzungstarife: Sie basieren auf den Kosten des jeweiligen Stromnetzes. Diese hängen unter anderem von der Dichte des Verteilnetzes und von den getätigten Investitionen ab und fallen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich aus.
RWB beschafft rund 20 Prozent des Strombedarfs aus der Produktion der Limmatkraftwerke AG in Baden und aus regionalen Photovoltaikanlagen. Die restlichen rund 80 Prozent kauft RWB am Markt ein. Die Beschaffung erfolgt über mehrere Jahre verteilt, was starke Preisausschläge dämpft.
Auf der Website der ElCom können Sie die Strompreise aller Schweizer Netzbetreiber vergleichen. Die Produkte von RWB vergleichen Sie mit dem Preisrechner auf dieser Seite: Er zeigt Ihnen die monatlichen Kosten für verschiedene Verbrauchsprofile. Bitte beachten Sie: Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 100’000 kWh sind in der Grundversorgung und können den Stromanbieter nicht frei wählen.
Welches Stromprodukt passt zu Ihnen?
Unsere Kundinnen und Kunden erhalten in der Grundversorgung «primastrom», das Standardprodukt aus 100 Prozent erneuerbarer Energie. Natürlicher geht’s nicht. Falls Sie keine Produktwahl treffen, erhalten Sie automatisch «primastrom». Als Alternative bietet Ihnen «einfachstrom»eine Kombination aus Kernenergie und erneuerbarer Energie - ideal für Kombi-Fans. Somit ist für alle das passende Energieprodukt frei wählbar.
Die Produkte entsprechen den regulatorischen Vorgaben des Bundes (Stromgesetz) und berücksichtigt Kundenwünsche nach mehr Transparenz und Einfachheit. Ziel ist es, nachhaltige sowie regionale Energien zu fördern und das Angebot für Kundinnen und Kunden zu vereinfachen.
Unsere Stromprodukte
Mit dem Standardprodukt «primastrom» setzen Sie auf 100 % erneuerbare Energie – ideal für alle, die Naturstrom bevorzugen. Als Alternative bietet Ihnen «einfachstrom»eine Kombination aus Kernenergie und erneuerbarer Energie.
Betreiben Sie eine Photovoltaikanlage? Dann können Sie überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist die RWB verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und angemessen zu vergüten. Prüfen Sie hierfür die Preise und Bedingungen für die Stromrücklieferung.
Welche Wahl Sie auch treffen – die Regionalwerke AG Baden (RWB) sorgt für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Stromprodukten
«primastrom» ist das Standardprodukt der RWB. Dieses kommt bei allen Kundinnen und Kunden zur Anwendung, welche keine andere Produktwahl treffen - also ganz natürlich. «primastrom» besteht aus 100 Prozent erneuerbarer Energie - ideal für Natur-Fans.
Im Detail setzt sich das Produkt zusammen aus:
- Wasserkraft primär aus der Schweiz, ergänzende Anteile aus Europa
- Solarstrom aus der Region
- Windenergie
- Geförderter Strom im Rahmen des Einspeisevergütungssystems (KEV)
«einfachstrom» ist aus 100 Prozent regionaler Herkunft und besteht aus rund 40 Prozent Kernenergie und rund 60 Prozent erneuerbaren Energien - also ideal für Kombi-Fans.
Im Detail setzt sich das Produkt zusammen aus:
- Schweizer Kernenergie
- Wasserkraft primär aus der Schweizer, ergänzende Anteile aus Europa möglich
- Geförderter Strom im Rahmen des Einspeisevergütungssystems (KEV)
Der Wasseranteil besteht aus der gesamten lokalen Wasserstromproduktion der RWB von der Limmatkraftwerke AG sowie aus anderen schweizerischen und europäischen Wasserkaftwerken.
Das Stromprodukt kann zweimal pro Jahr, mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen, auf den 1. Januar oder den 1. Juli, gewechselt werden. Bitte verwenden Sie dazu unser Online-Bestellformular.
Kundinnen und Kunden haben die Wahl zwischen den Produkten «einfachstrom» und «primastrom». Als Standardprodukt bietet RWB automatisch «primastrom» an - ohne Wahl wird also automatisch «primastrom» zugeteilt. Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden, welche ins Versorgungsgebiet der RWB ziehen. Ohne anders lautende Anweisung erfolgt die Zuteilung gemäss der Produktempfehlung von RWB.
Auf der Website der RWB ist ein Preisrechner aufgeschaltet. Mit diesem lassen sich die monatlichen Kosten der unterschiedlichen Produkte, anhand verschiedener Stromverbrauchsmodelle, vergleichen.
Jede Wohnung verfügt über einen eigenen Zähler. Daher können auch alle Mieterinnen und Mieter das gewünschte Stromprodukt bei RWB frei wählen.
Ja, sofern Ihr jährlicher Stromverbrauch über 100'000 kWh liegt. In diesem Fall können Sie Ihren Stromlieferanten frei wählen und RWB-Stromprodukte unabhängig vom Netzgebiet beziehen.
Bei einem jährlichen Stromverbrauch unter 100'000 kWh erfolgt die Stromversorgung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Grundversorgung durch den zuständigen Netzbetreiber.
Falls Sie am Markt Ihren Strombedarf über einen Drittlieferanten beziehen und über keinen gültigen Stromliefervertrag mehr verfügen, stellt Ihnen die RWB eine sogenannte Ersatzversorgung zur Verfügung. Preise und Konditionen finden Sie im Preisblatt «ersatzstrom».
Die Stromproduktion durch Wasserkraftwerke deckt in der Schweiz rund 60 Prozent des Verbrauchs ab. Wenn alle Kundinnen und Kunden Strom aus Schweizer Wasserkraft beziehen möchten, reicht deshalb die Produktionsmenge nicht aus. Aus diesem Grund müssen Zertifikate aus dem Ausland beschafft werden.
Nein, die Herkunftsnachweise stammen aus europäischen Wasserkraftwerken, meistens aus dem Alpenraum. Die Qualität ist identisch mit den Herkunftsnachweisen aus der Produktion der Wasserkraftwerken an der Limmat.
Strom für Ihr Geschäft
Ist Ihr Stromkonsum grösser als 100'000 kWh im Jahr? Wir bieten unseren Geschäftskunden zwei praktische Stromprodukte für die Vollversorgung mit 100 Prozent natürlicher Wasserkraft an. Dabei kümmern wir uns um die ganze Abwicklung.
Mit «primastrom PROFI» sind Sie Teil des professionell bewirtschafteten Stromportfolios. Durch eine mehrjährige Beschaffungsstrategie profitieren Sie von gedämpften Preisänderungen am Markt.
Mit «primastrom SOLO» entscheiden Sie sich für einen festen Strompreis während einem oder mehrerer Jahre. Über die gewählte Vertragsdauer bleibt der Preis, gegenüber den Schwankungen am Markt, unverändert und erleichtert das Budgetieren.

Meldewesen Stromanschluss
Um ein neues oder ein bestehendes Gebäude ans Stromverteilnetz der RWB anzuschliessen oder um neue Installationen anzumelden, müssen Sie diverse Vorschriften beachten und Gesuche einreichen.
Installateure und Kontrolleure, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen verfügen, können für das Meldewesen erforderliche Meldungen wie technisches Anschlussgesuch, Installationsanzeige, Apparatebestellung, Sicherheitsnachweis etc. ausfüllen und elektronisch einsenden. Bitte reichen Sie die relevanten Formulare vor Beginn der Arbeiten via ElektroForm Installateur oder ElektroForm online ein.





