profitieren
Eigenverbrauchslösung: Solarstrom produzieren und nutzen
Das Praxismodell ermöglicht eine Eigenverbrauchslösung (EVL) ohne grossen Aufwand. Der Anlagenbetreiber veräussert dabei den am Ort produzierten Solarstrom an interessierte Endverbraucher. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und die dafür notwendige Regelung wird vertraglich festgehalten.
Als Dienstleistung erstellt die RWB für jeden Endverbraucher der EVL eine individuelle und detaillierte Stromabrechnung. Das Stromprodukt aus dem RWB-Netz ist frei wählbar.
So funktioniert eine Eigenverbrauchslösung
Beim Praxismodell haben die verschiedenen Parteien unterschiedliche Pflichten.
Endverbraucher
- Können wählen, ob Sie den Strom vom eigenen Dach oder von der RWB beziehen wollen
- Zustimmung über Teilnahme erfolgt durch die Unterzeichnung der Vereinbarung
- Wählen ein individuelles Stromprodukt für die Restlieferung
- Bleiben weiterhin eigenständige Endverbraucher
Anlagenbetreiber
- Liefert den produzierten Solarstrom an die Vertragsparteien
- Ist verantwortlich für den Abnahmevertrag und die Rahmenbedingungen
- Definiert die Preisgestaltung
- Meldung von teilnehmenden Endverbrauchern
Regionalwerke
- Verantwortlich für die gesamte Messung mit intelligenten Stromzählern
- Liefert die zusätzlich benötigte Energie (Reststrom) für die Grundversorgung
- Vergütet den ins Netz eingespeisten Solarstrom an Anlagenbetreiber
- Dienstleistung «evlpremium»
Gut zu Wissen von A-M
Es gibt keine Vorgaben zur Produktionsleistung der PV-Anlage.
Der Eigenverbrauch ist auf einzelne Häuser beschränkt und kann sich über mehrere Objekte erstrecken, falls ein gemeinsamer bestehender Netzanschluss vorhanden ist.
Die Ausgestaltung des Praxismodells ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Als allgemeine Grundlage dient Art. 16 Abs. 1 EnG i.V.m. Art. 14 EnV.
Die Bestimmungen des StromVG und EnG sind einzuhalten.
Die Endverbraucher werden auf Basis eines Kaufvertrages, im Ausmass des Eigenverbrauchs, durch den Anlagenbetreiber mit Solarstrom beliefert. Sie sind jedoch weiterhin eigenständige Endverbraucher, welche den Reststrom bei RWB beziehen werden.
Die gesamte Messung liegt in der Verantwortung der RWB. Die gesamte Abrechnung der Netznutzungsentgelte und der Energie für den Bezug aus dem Netz erfolgt für jeden Endverbraucher separat.
Gut zu Wissen von P-Z
Der Anlagenbetreiber ist in der Preisgestaltung frei. Jeder Endverbraucher kann sich jederzeit gegen die Abnahme von Solarstrom entscheiden.
Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig.
Die bisherige Kundenbeziehung zu den Endverbrauchern bleibt bestehen.
Die Endverbraucher schliessen eine Vereinbarung mit dem Anlagenbetreiber für den Bezug von Solarstrom am Ort der Produktion ab.
«evlpremium»: Unsere Dienstleistungen
Sie sind Anlagenbetreiberin und möchten den produzierten Sonnenstrom den Bewohner/innen der Liegenschaft zugänglich machen?
Die RWB bietet Ihnen attraktive Dienstleistungen von der Realisierung der Solaranlage bis zur individuellen Abrechnung der Eigenverbrauchslösung an. Entspannter geht's kaum - das rundum Solarpaket «evlpremium» ist die beste Wahl.
Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch können Sie die technischen und administrativen Arbeiten selber durchführen, oder Sie überlassen diese einfach uns.
In einem ZEV können verschiedene Gebäude zusammengefasst werden, auch Gebäude auf angrenzenden Parzellen. Der ZEV ist gesetzlich geregelt. Die RWB bietet Ihnen als Vollservice das Dienstleistungspaket «zevplus» oder für Macher das Grundpaket «zevbasis» an.
Interessiert? Wir beraten Sie gerne
Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder eine Beratung wünschen, sind wir gerne für Sie da. Unsere erfahrenen Energie-Profis stehen Ihnen zur Seite und finden passende Lösungen für Sie.
Dokumente
- Preise 2023 - Stromrücklieferung [990 KB]
- Preise 2024 - Stromrücklieferung [989 KB]