Gasanschluss
Montag bis Donnerstag
8.00 – 11.45 / 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag
8.00 – 11.45 / 13.30 – 16.00 Uhr
Ungenutzte Gas-Anschlussleitung
Gas-Hauszuleitungen ohne Gasbezug, welche immer noch an das Gasnetz der Regionalwerke AG Baden (RWB) angeschlossen sind und unter Gasdruck stehen, müssen unterhalten und gewartet oder rückgebaut werden.
Gemäss den Vorgaben des Schweizerischen Vereins des Gas und Wasserfaches (SVGW) muss in dicht bebautem Gebiet alle zwei Jahre eine Dichtheitskontrolle bei Versorgungs- und Anschlussleitungen durchgeführt werden. Dies gilt für sämtliche Leitungen unter Druck. Auch eine Leitung, die durch einen Schieber abgetrennt wurde, steht gemäss SVGW Richtlinien weiterhin unter Druck. Erst eine physikalisch abgekappte Gasleitung gilt als sicher und muss nicht mehr kontrolliert werden.
Wenn eine Gasheizung ausser Betrieb genommen wird, muss in jedem Fall die RWB informiert werden, damit der Zähler und die Inneninstallation demontiert und die Leitung empfohlenerweise rückgebaut (Abkappung) oder beim Hauseintritt gasdicht verschlossen werden kann.
RWB bietet Ihnen das folgende Angebot an
Inbetriebnahme des Gasanschlusses
Haben Sie vor, Ihren Gasanschluss in den nächsten Jahren in Betrieb zu nehmen? Bitte kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Variante 1 - Abkappung des Gasanschlusses
Der Gasanschluss wird ausserhalb des Gebäudes vom Gasnetz abgetrennt.
Kosten pauschal CHF 3'900.00 exkl. MWST
Variante 2 - Kontrolle des Gasanschlusses*
Der im Gebäude gasdicht verschlossene Anschluss wird durch die RWB periodisch überprüft, um allfällige Sicherheitsmängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
- Periodische Überprüfung des Hausanschlusses auf dem Grundstück durch externes Personal (alle 2 Jahre)
- Periodische Überprüfung des Hausanschlusses in Ihrer Liegenschaft durch RWB (alle 6 Jahre)
- Dokumentation und Pikettdienst im Störfall
Kosten pauschal pro Kontrolle durch RWB CHF 300.00 exkl. MWST
* Neu wird RWB ohne Ihre Rückmeldung automatisch die periodische Kontrolle des Gasanschlusses durchführen und den Betrag in Rechnung stellen. Nicht genutzte Stahlleitungen müssen abgekappt werden.
Interessiert? Wir beraten Sie gerne
Unser Energie-Profi gibt Ihnen gerne Auskunft zu unserem Angebot.