
nutzen
(Virtueller) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: ZEV/vZEV
Mehrere Verbraucher (Haushalte, Gewerbe, Industrie) schliessen sich zusammen, um den Strom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage zu nutzen. Der ZEV/vZEV tritt als Einheit gegenüber dem Netzbetreiber auf.
Der Unterschied von einem direkten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) liegt im Anschluss und der Ausdehnung (Gebiet). Der direkte ZEV ist auf einen gemeinsamen Hausanschluss beschränkt. Der vZEV kann mehrere Gebäude einschliessen. Die Voraussetzung ist, dass diese am selben Netzanschlusspunkt (z.B. Verteilkabine) angeschlossen sind.
Abrechnung
Ein Unterschied vom ZEV/vZEV zum EVL/vEVL liegt in der Abrechnung. Die RWB als Energieversorgerin stellt nur noch dem ZEV-/vZEV-Verantwortlichen eine Stromrechnung. Die ZEV-/vZEV-Teilnehmenden erhalten ihre Stromrechnung neu direkt vom ZEV/vZEV-Verantwortlichen. Dieser ist zuständig für die Dokumentation beider Energieliefermengen: Solarstrom und Reststrom des Energieversorgers. Der Preis für den gelieferten Solarstrom wird vertraglich innerhalb der ZEV-/vZEV-Parteien vereinbart.
Die RWB stellt lediglich die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten des gesamten ZEVs/vZEVs zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt durch den ZEV-/vZEV-Verantwortlichen. Die verwendeten Zähler müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen (siehe Messmittelverordnung). Verantwortlich dafür ist der Messstellenbetreiber, im Fall von Privatmessungen ist dies der ZEV-/vZEV-Verantwortliche.
Häufig gestellte Fragen
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Der Unterschied von einem direkten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und einem virtuellen ZEV (vZEV) liegt im Anschluss und der Ausdehnung (Gebiet).
ZEV: Teilnehmende sind am selben Hausanschluss angeschlossen.
vZEV: Teilnehmende sind an der selben Verteilkabine angeschlossen. Dies kann mehrere Häuser aus einer Nachbarschaft einschliessen.
Gemäss Stromversorgungsverordnung StromVV ist die Verteilnetzbetreiberin zur Mitwirkung verpflichtet und muss Anfragen zur Anschlusssituation, Netztopologie etc. innerhalb von 15 Arbeitstagen beantworten bzw. die Informationen bereitstellen.
Die Umsetzung (Inbetriebnahme) muss nach spätestens 3 Monaten erfolgen.
Kontakt
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