Lokal
teilen

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen – jetzt Ihren LEG-Club gründen und Solarenergie im Quartier oder der Gemeinde teilen.
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Teilnehmende bestimmen

Sie besitzen eine PV-Anlage und überlegen sich ihren Strom mit einem Club bestehend aus Nachbarn, Quartieren oder mehreren Liegenschaften zu teilen. Nutzen Sie unsere Checkliste, um die Voraussetzungen zu prüfen.

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Regeln 
festlegen & anmelden

Legen Sie gemeinsam fest, wie Sie den lokal erzeugten Solarstrom (clubstrom) teilen und abrechnen möchten. Nutzen Sie dazu das Antragsformular und füllen Sie ebenfalls das Formular mit den Informationen zur LEG-Vertretung und dem Abrechnungsmodell aus.

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Prüfung & Freigabe

Die RWB prüft die technische Einigung und schaltet die LEG frei. Ihre Stromgemeinschaft kann starten – und gemeinsam den clubstrom nutzen.

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Clubstrom 
nutzen & abrechnen

Solarstrom fliesst lokal über das Verteilnetz. Sie rechnen selbst ab oder beauftragen die RWB als Dienstleiter.

Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann seit Januar 2026 selbst erzeugter Strom innerhalb eines lokalen Netzgebiets gemeinsam genutzt werden. Dadurch wird lokal produzierter Strom effizient eingesetzt und die Teilnehmenden profitieren von reduzierten Netznutzungstarifen. Die LEG ermöglicht den Austausch von Energie über das öffentliche Verteilnetz der Regionalwerke AG Baden (RWB), beispielsweise innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde

So unterstützt Sie die RWB

Verteilnetzbetreiberin

Gesetzlich vorgeschrieben - automatisch

Informiert über die Netztopologie, prüft die Anmeldung zur LEG und stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind. RWB misst die Energieflüsse innerhalb der LEG und stellt der LEG-Vertretung die notwendigen Messdaten zur Verfügung. Zudem rechnet RWB den Strombezug aus dem öffentlichen Netz (Reststrom) sowie die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom (Rücklieferung) ab.

Dienstleister

Ihre Entscheidung - optional

Unterstützt Ihre Abrechnung und das Inkasso des clubstroms.

Sie können die Abrechnung auch selbst führen. Die Regionalwerke AG Baden stellt Ihnen die dafür notwendigen Messdaten zu Verfügung.

Das müssen Sie jetzt als LEG-Vertretung tun

Sobald Ihre LEG freigegeben wurde, kann die Abrechnung vorbereitet werden. Dafür werden die Angaben aller Teilnehmenden benötigt. Die Gemeinschaft legt den internen Preis für den lokal erzeugten clubstrom fest und teilt diesen der RWB mit. Damit der Erlös aus dem verkauften clubstrom an die Gemeinschaft ausbezahlt werden kann, benötigt die RWB eine gültige Bank- oder Postkontoangabe der LEG-Vertretung.

LEG-Vertretung

Offizielle Vertretung der Gemeinschaft gegenüber der RWB. Verantwortlich für Gründung, An- Abmeldung, Preisgestaltung LEG-Strom sowie interne Organisation und Kommunikation zwischen den Teilnehmenden.

Produzenten

Erzeugen erneuerbaren Strom (z. B. aus Photovoltaik) und stellen diesen der LEG zur Verfügung.

Endverbraucher

Beziehen Strom aus der LEG und aus dem Netz. Profitieren vom LEG-Strom mit reduzierten Netznutzungskosten.

Speicherbetreiber

Optional - übernehmen Energiespeicherung und -optimierung der selbst produzierten erneuerbaren Energie innerhalb der LEG.

Abrechnungsdienstleistung für Ihren LEG-Club

Wir bieten eine einfache und transparente Abrechnungsdienstleistung für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften der RWB. Die Abrechnung erfolgt zentral aus einer Hand – für Teilnehmende mit einer klaren, übersichtlichen Rechnung. Kein Nachbarschaftsstreit: Das Inkasso wird vollständig durch die RWB übernommen. Der finanzielle Erlös aus dem erzeugten clubstrom wird gesammelt an die LEG-Vertretung ausbezahlt.

Für die Abrechnung und die Bereitstellung der Messdaten kann RWB als Abrechnungsdienstleisterin tätig werden. Die genauen Konditionen – wie einmalige Einrichtungskosten, wiederkehrende Gebühren oder Dienstleistungspauschalen – sind wie folgt:

 

Initialkosten (einmalig)

  • Systemeinrichtung für die Aktivierung der LEG

    CHF 475.00 einmalig, exkl. MWST

     

Wiederkehrende Kosten

  • Entgelt für die Abrechnung und Inkasso des innerhalb der Gemeinschaft genutzten clubstrom

    2.00 Rp./kWh nach Verbrauch, exkl. MWST

     

Mutationskosten:

  • Pauschale für An- und Abmeldungen von Teilnehmenden nach der Inbetriebnahme

    CHF 54.00 pro Fall, exkl. MWST

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert eine LEG?

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie lokal erzeugten Strom direkt in Ihrer Gemeinde teilen können. Lernen Sie, wie Sie Strom lokal verkaufen oder kaufen, wie Überschüsse weitergegeben werden und wie alle Beteiligten von attraktiven Konditionen profitieren.

  • Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?
  • Wie funktioniert das lokale Teilen von Strom?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine LEG erfüllt sein?
  • Welche Aufgaben hat die LEG-verantwortliche Person?
  • Welche Vorteile ergeben sich für Produzenten und Konsumenten?

LEG Regionalwerke

Wer kann einem LEG-Club beitreten?

In einem LEG-Club können Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber beitreten, die sich innerhalb derselben Gemeinde befinden.

Welche Vorteile habe ich als Produzent mit der Gründung einer LEG?

Wenn Sie Ihren Solarstrom (clubstrom) auch anderen zu Verfügung stellen, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Die Abrechnung des clubstrom übernimmt die RWB. Zusammen mit dem Reststrom erstellen wir als Dienstleisterin pro Teilnehmer eine Rechnung.
  • Das Inkasso übernimmt die RWB. Wir überweisen der LEG-Vertretung den Gesamtbetrag des verkauften Solarstromes.
  • Sie profitieren von einer Ermässigung von bis zu 40 % niedrigeren Netznutzungskosten auf lokal genutzten LEG-Strom.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Alle Club-Mitglieder benötigen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Zudem müssen sich alle Mitglieder im gleichen lokalen Verteilnetz und innerhalb der Gemeindegrenze befinden.

Was kostet eine LEG?

Es können einmalige Kosten für die Systemeinrichtung sowie wiederkehrende Kosten für die Abrechnung anfallen.
Zusätzlich können Kosten bei Mutationen (z. B. Ein- oder Austritt von Teilnehmenden) entstehen.

Wer übernimmt die Betreuung des LEG-Clubs?

Die LEG-Vertretung organisiert den Club, koordiniert Ein- und Austritte, definiert Regeln und ist Kontaktstelle für Abrechnung und Verwaltung.

Wie erfolgt der Eintritt oder Austritt aus einem LEG-Club?

Eintritte sind zum Monatsersten, Austritte zum Monatsende möglich – jeweils mit einer Frist von einem Monat durch den LEG-Vertreter.

Welche Anschlussleistung ist für eine LEG erforderlich?

Die RWB prüft die Anschlussleistungen aller Teilnehmenden. Voraussetzung für die Bildung einer LEG ist, dass die installierte Produktionsleistung mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden beträgt. Zusätzlich müssen die technischen Voraussetzungen der bestehenden Infrastruktur erfüllt sein.

Wie hoch ist die Ermässigung auf die Netznutzungskosten?

LEG clubstrom zu attraktiven Konditionen. Lokal produzierter Solarstrom soll möglichst regional verbraucht werden. Wird der LEG-Strom am gleichen Transformator (wenn keine Trafostufe zwischen Produktion und Verbrauch durchlaufen wird) produziert und verbraucht, erhalten die Teilnehmenden eine Reduktion von 40 % auf die Netznutzung. Führt der Strom über einen weiteren Transformator erhalten die Club-Mitglieder 20 % Reduktion.

Welche Variante zutrifft, legt RWB anhand der Netzstruktur fest.

Welche Arten von Eigenverbrauchsgemeinschaften gibt es und was sind die Unterschiede?

Für detaillierte Informationen zu EVL/vEVL und LEG können Sie sich die Gegenüberstellung auf unserer Website anschauen.

 

Für weitere Informationen zu den einzelnen Eigenverbrauchsgemeinschaften können Sie jeweiligen Detailseiten konsultieren:

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Portrait Benjamin Horlacher Abrechnungsspezialist
Benjamin Horlacher
Abrechnungsspezialist

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