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(Virtuelle) Eigenverbrauchslösung: EVL/vEVL

Die Eigenverbrauchslösung (EVL), auch Praxismodell genannt, ermöglicht es, ohne grossen Aufwand den selbst erzeugten Strom lokal zu nutzen. Der Anlagenbetreiber veräussert dabei den am Ort produzierten Solarstrom an interessierte Teilnehmende.

Der Unterschied von einer direkten Eigenverbrauchslösung und einer virtuellen Eigenverbrauchslösung liegt im Anschluss und der Ausdehnung (Gebiet). Der direkte Eigenverbrauch EVL ist auf einen gemeinsamen Hausanschluss beschränkt. Der virtuelle Eigenverbrauch vEVL kann mehrere Gebäude einschliessen. Die Voraussetzung ist, dass diese am selben Netzanschlusspunkt (z.B. Verteilkabine) angeschlossen sind.

Das sind Ihre Vorteile
  • Messung und Abrechnung durch RWB
  • Keine Investitionskosten für den Anlagenbetreiber in eigene Messinfrastruktur
  • Teilnehmende bleiben für den Netzbezug grundversorgte Endverbraucher der RWB
  • Anschlussleitungen dürfen genutzt werden, ohne Netznutzungstarif.

 

Möchten Sie Ihren Solarstrom auch anderen zu Verfügung stellen? Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular, um zu prüfen, wem Sie im Rahmen einer EVL/vEVL Ihren Strom verkaufen können.

Wie funktioniert die virtuelle Eigenverbrauchslösung?

In diesem Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie mit einer Photovoltaikanlage Ihren Solarstrom effizienter nutzen, Überschüsse lokal weitergeben und sogar an Nachbarn verkaufen können.

  • Was ist eine direkte Eigenverbrauchslösung (EVL)?
  • Wie funktioniert eine virtuelle Eigenverbrauchslösung (vEVL)?
  • Welche Voraussetzungen braucht es für EVL und vEVL?
  • Welche Rolle übernehmen wir als Energieversorgerin?
  • Welche Vorteile haben Produzentinnen und Nachbarn?

EVL & vEVL einfach erklärt | Eigenverbrauchslösung in der Schweiz | Regionalwerke AG Baden

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Voraussetzungen für eine EVL/vEVL?
  • Zähleranforderungen: Produktionsanlagen und Batteriespeicher sowie die abzurechnenden Energiebezüger müssen allesamt mit einem Smart Meter ausgestattet sein.
  • Ort der Produktion: für eine EVL müssen Produktion und Konsumenten am selben Hausanschluss angeschlossen sein. Für die vEVL müssen Produzent und Konsument an derselben Verteilkabine angeschlossen sein. Um die technische Machbarkeit zu prüfen, kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular.
  • Zustimmung der teilnehmenden Endverbraucher: Dafür erhalten Sie nach der Abklärung zur Technischen Machbarkeit ein vorausgefülltes Formular per E-Mail, mit dem Sie die Zustimmung einholen können.
     
Welche Vorteile haben Anlagenbetreibende?

Sie profitieren von mehreren Vorteilen:

  • Mehr Rentabilität: Ihre Anlage erwirtschaftet mehr Ertrag durch die Direktvermarktung des Stroms.
  • Volle Preisfreiheit: Sie können den Strompreis für die Teilnehmenden selbst festlegen.
  • Schnellere Amortisation: Da Sie für den direkt verbrauchten Strom mehr erhalten als bei einer Einspeisung ins Netz, amortisiert sich Ihre PV-Anlage schneller.
  • Keine zusätzlichen Kosten: Die benötigten Messgeräte und deren Betrieb verursachen keine zusätzlichen Kosten.
  • Kein Mehraufwand: Die Abrechnung erfolgt automatisch – Sie müssen nichts weiter unternehmen.
  • Keine zusätzlichen Installationen: Es sind keine zusätzlichen Kabel oder technischen Anpassungen notwendig.
Welche Vorteile haben Teilnehmende?

Sie profitieren von folgenden Vorteilen:

  • RWB bleibt Ihre Ansprechpartnerin: Sie erhalten alle Informationen und Leistungen rund um Ihren Strombezug aus einer Hand.
  • Tiefere Stromkosten: Sie beziehen lokal erzeugten Solarstrom zu einem attraktiven Preis.
  • Vertrag bleibt bestehen: Sie bleiben weiterhin Kundin oder Kunde bei der RWB – es ändert sich nichts am bestehenden Stromvertrag.
  • Beitrag zur Energiewende: Sie nutzen nachhaltig produzierten Strom aus Ihrer Region und fördern damit die lokale Energiewende.
Welche Preise gelten für die EVL/vEVL?

Es gelten die Preise gemäss Preisblätter. Dabei wird zwischen der Preisliste «Stromrücklieferung» und den Preisen für Strombezug «Preisblatt Strom» unterschieden.
 

Aktuelle Strompreise

Wie sind die Zuständigkeiten von Anlagenbetreiber, Teilnehmer und RWB geregelt?
Funktionen EVL
Teilnehmende
  • können wählen, ob Sie den Strom vom EVL/vEVL oder von der RWB beziehen wollen
  • stimmen über die Teilnahme durch die Unterzeichnung der Vereinbarung zu
  • wählen ein individuelles Stromprodukt für die Restlieferung
  • bleiben als Strombeziehende weiterhin eigenständig
Anlagenbetreibende
  • liefern den produzierten Solarstrom an die Teilnehmenden
  • sind verantwortlich für den Abnahmevertrag und die Rahmenbedingungen
  • definieren die Preisgestaltung
  • melden die Teilnehmenden der RWB
Regionalwerke AG Baden
  • ist verantwortlich für die gesamte Messung mit intelligenten Stromzählern
  • liefert den Reststrom
  • vergütet den ins Netz eingespeisten Solarstrom an Anlagenbetreibende
Wie wird der Eigenverbrauch zwischen den einzelnen Teilnehmenden aufgeteilt?

In einer EVL/vEVL wird der erzeugte Solarstrom unter den Teilnehmenden proportional im Verhältnis der Bezüge aus dem Netz aufgeteilt. Die RWB misst alle 15 Minuten, wie viel Strom jede Partei aus dem Netz bezieht und wie viel Strom in das Netz zurückgespiesen wird. Anhand dieser Daten wird berechnet, wie viel Solarstrom jede Partei anteilig nutzen kann. Reicht der erzeugte Strom einmal nicht aus, wird automatisch der Rest aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen.

 

Ich möchte meinem Solarstrom anderen zu Verfügung stellen. Wie gehe ich vor?
  1. Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular betreffend technischer Machbarkeit und wir können Ihnen mitteilen, welche Adressen an derselben Verteilkabine angeschlossen sind.
  2. Danach senden wir Ihnen ein vorausgefülltes Formular per E-Mail, mit dem Sie die Zustimmung der anderen Teilnehmenden einholen können.
     
Wie wird der Strom abgerechnet?
  • Die EVL/vEVL-Teilnehmenden erhalten von der RWB wie gewohnt ihre Rechnung. Dort sind die Bezüge von Solar- und Netzstrom separat ausgewiesen
  • Die Anlagenbetreibenden erhalten Gutschriften von der RWB für den an die EVL/vEVL-Teilnehmenden verkauften Eigenstrom sowie die Einspeisung von Überschussenergie in das Netz. Diese sind ebenfalls transparent auf der Rechnung ausgewiesen.
Welche zeitlichen Vorgaben gelten für Anfrage und Umsetzung?

Gemäss Stromversorgungsverordnung StromVV ist die Verteilnetzbetreiberin zur Mitwirkung verpflichtet und muss Anfragen zur Anschlusssituation, Netztopologie etc. innerhalb von 15 Arbeitstagen beantworten bzw. die Informationen bereitstellen. 
Die Umsetzung (Inbetriebnahme) muss nach spätestens 3 Monaten erfolgen.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zu unserem bewährten Praxismodell EVL oder vEVL?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Portrait Benjamin Horlacher Abrechnungsspezialist
Benjamin Horlacher
Abrechnungsspezialist

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