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Eigenverbrauchsgemeinschaften: EVL, vEVL und LEG

Teilen Sie Ihren Strom mit den Nachbarn oder profitieren Sie als Strombezüger von Solaranlagen in Ihrem Quartier. Die neuen Möglichkeiten von Eigenverbrauchsgemeinschaften steigern nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Stromproduktionsanlagen, sondern tragen gleichzeitig dazu bei, die Strompreise gering zu halten und den Strom effizient und regional zu nutzen.

Die verschiedenen Möglichkeiten der Eigenverbrauchsgemeinschaften unterscheiden sich unter anderem in der Ausdehnung, aber auch betreffend Zähler, Abrechnung und Haftung. Im Anschluss finden Sie einen Vergleich der unterschiedlichen Lösungen.

EVL / vEVL

Eigenverbrauchslösung EVL
Virtuelle Eigenverbrauchslösung vEVL (seit 01.01.2025)

das bewährte Praxismodell für Sie und Ihre Nachbarschaft

  • geringe Investitionen
  • einfache Abrechnung durch RWB
  • rechtliche Unabhängigkeit


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LEG

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
ab 01.01.2026

die Community-Lösung für Ihr Quartier

 

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Vergleich

Ausdehnung

EVL: Teilnehmende sind am selben Hausanschluss angeschlossen.

vEVL: Teilnehmende sind an der selben Verteilkabine angeschlossen. Dies kann mehrere Häuser aus einer Nachbarschaft einschliessen.

Teilnehmende müssen im Einzugsgebiet der selben Verteilnetzbetreiberin und in der selben Gemeinde, sowie auf der selben Netzebene angeschlossen sein. Dies kann ein ganzes Quartier oder sogar eine Gemeinde umfassen.

Anforderung Produktion

Keine gesetzlichen Bestimmungen vorhanden.

Eine LEG ist zulässig, wenn die Produktionsleistung aller Anlagen mindestens 5% der Anschlussleistung der teilnehmenden Endverbraucher beträgt.

Messung

Die gesamte Messung liegt in der Verantwortung der RWB. 
 

Die gesamte Messung liegt in der Verantwortung der RWB.
 

Abrechnung

Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte und der Energie für den Bezug aus dem Netz erfolgt für jeden Teilnehmenden separat. Für den Anlagenbetreiber entsteht bei der Abrechnung kein Mehraufwand. 


Der Solarstrom wird auf den Abrechnungsbelegen separat ausgewiesen.

Die Abrechnung des intern abgesetzten Stroms liegt grundsätzlich in der Verantwortung der LEG. 

Kosten

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.

Kontaktieren Sie uns via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Die Preisbildung ist in Bearbeitung. Sobald wir konkrete Zahlen haben, stellen wir Ihnen Richtwerte zu Verfügung.

Energiebeschaffung

EVL-/vEVL-Teilnehmende bleiben Endkunden der RWB. Der Preis für den Netzstrom entspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Teilnehmende mit Marktzugang können ihren Reststrom am freien Markt beschaffen.

LEG-Teilnehmende bleiben Endkunden der RWB. Der Preis für den Netzstrom entspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Teilnehmende mit Marktzugang können ihren Reststrom am freien Markt beschaffen.

Preise Teilnehmende

EVL-/vEVL-Teilnehmende bleiben Endkunden der RWB. Die Preise für den Reststrom bleiben somit bestehen.

 

Der Preis für den Solarstrom wird vom Anlagenbetreiber festgelegt.

Aktuelle Strompreise

 

Der Preis für den LEG-Solarstrom besteht aus:

  • dem vom Anlagenbetreiber definierten LEG-Solarstrompreis (zzgl. dem reduzierten Netznutzungstarif)
  • dem aktuellen Strompreis für den Reststrom

 

Aktuelle Strompreise

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft?

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Stromverbraucher, die gemeinsam selbst erzeugten Strom nutzen – in der Regel aus einer Photovoltaikanlage. 

Wird mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann der überschüssige Strom ins Netz eingespeist oder gespeichert und später am Produktionsort verwendet werden.

Je nach Eigenverbrauchsmodell kann der Strom im eigenen Haus, Mehrfamilienhaus, in benachbarten Liegenschaften (vEVL/vZEV) oder ab 2026 sogar auf Gemeindeebene (LEG) geteilt werden.

Welche Arten von Eigenverbrauchsgemeinschaften gibt es und was sind die Unterschiede?

Für detaillierte Informationen zu EVL/vEVL und LEG können Sie sich die Gegenüberstellung auf unserer Website anschauen.

 

Für weitere Informationen zu den einzelnen Eigenverbrauchsgemeinschaften können Sie jeweiligen Detailseiten konsultieren:

Gibt es Anforderungen an die Solaranlage?

Es können sich nur festinstallierte Solaranlagen als Produktionsort für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft anmelden. Plug&Play- oder Mini-Solaranlagen können nicht mitmachen.

Betreffend Produktionsleistungen müssen je nach Eigenverbrauchlösung noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Anforderungen Produktion).

Wie finde ich heraus, wem ich meinen Strom verkaufen kann?
Wie kann ich eine Eigenverbrauchsgemeinschaft gründen?

Die Anlagenbetreibenden holen sich von den teilnehmenden Endverbrauchern (Mieter / Pächter / Stockwerkeigentümer) die Zustimmung ein, dass diese den Strom von der Produktionsanlage beziehen wollen. 

Für die Gründung einer vEVL erhalten Sie von uns nach der Abklärung der technischen Machbarkeit, ein vorausgefülltes Formular per E-Mail, mit dem Sie die Zustimmung der anderen Teilnehmenden einholen können.

Die Gründung eines ZEVs/vZEVs ist bei der RWB anzumelden. Sie können die entsprechende Vorlage für die Anmeldung herunterladen und an uns retournieren.

Bietet die RWB auch ZEV und vZEV an?

Bei einem ZEV/vZEV stellt die RWB lediglich die Messdaten des gesamten ZEVs/vZEVs bereit. Für die Abrechnung muss ein externer Dienstleister beauftragt werden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum ZEV/vZEV.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren die Eigenverbrauchsgemeinschaften?

Die rechtlichen Grundlagen der Eigenverbrauchsgemeinschaften sind in mehreren Artikeln des schweizerischen Energierechts geregelt:

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zu Eigenverbrauchsgemeinschaften?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Portrait Benjamin Horlacher Abrechnungsspezialist
Benjamin Horlacher
Abrechnungsspezialist

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