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Eigenverbrauchsgemeinschaften: EVL, vEVL und LEG
Teilen Sie Ihren Strom mit den Nachbarn oder profitieren Sie als Strombezüger von Solaranlagen in Ihrem Quartier. Die neuen Möglichkeiten von Eigenverbrauchsgemeinschaften steigern nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Stromproduktionsanlagen, sondern tragen gleichzeitig dazu bei, die Strompreise gering zu halten und den Strom effizient und regional zu nutzen.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Eigenverbrauchsgemeinschaften unterscheiden sich unter anderem in der Ausdehnung, aber auch betreffend Zähler, Abrechnung und Haftung. Im Anschluss finden Sie einen Vergleich der unterschiedlichen Lösungen.
Vergleich
Häufig gestellte Fragen
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Stromverbraucher, die gemeinsam selbst erzeugten Strom nutzen – in der Regel aus einer Photovoltaikanlage.
Wird mehr Strom erzeugt als verbraucht, kann der überschüssige Strom ins Netz eingespeist oder gespeichert und später am Produktionsort verwendet werden.
Je nach Eigenverbrauchsmodell kann der Strom im eigenen Haus, Mehrfamilienhaus, in benachbarten Liegenschaften (vEVL/vZEV) oder ab 2026 sogar auf Gemeindeebene (LEG) geteilt werden.
Für detaillierte Informationen zu EVL/vEVL und LEG können Sie sich die Gegenüberstellung auf unserer Website anschauen.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Eigenverbrauchsgemeinschaften können Sie jeweiligen Detailseiten konsultieren:
- direkte und virtuelle Eigenverbrauchslösung (EVL/vEVL)
- direkter und virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Infos folgen
Es können sich nur festinstallierte Solaranlagen als Produktionsort für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft anmelden. Plug&Play- oder Mini-Solaranlagen können nicht mitmachen.
Betreffend Produktionsleistungen müssen je nach Eigenverbrauchlösung noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Anforderungen Produktion).
- Zähleranforderungen: Produktionsanlagen und Batteriespeicher sowie die abzurechnenden Energiebezüger müssen allesamt mit einem Smart Meter ausgestattet sein.
- Ort der Produktion: Je nach Art der Eigenverbrauchsgemeinschaft, sind andere technische Voraussetzungen (siehe Vergleich «Ausdehnung») nötig. Um die technische Machbarkeit zu prüfen, kontaktieren Sie uns bitte via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
- Zustimmung der teilnehmenden Endverbraucher (siehe «Wie kann ich eine Eigenverbrauchsgemeinschaft gründen?»)
Die Anlagenbetreibenden holen sich von den teilnehmenden Endverbrauchern (Mieter / Pächter / Stockwerkeigentümer) die Zustimmung ein, dass diese den Strom von der Produktionsanlage beziehen wollen.
Für die Gründung einer vEVL erhalten Sie von uns nach der Abklärung der technischen Machbarkeit, ein vorausgefülltes Formular per E-Mail, mit dem Sie die Zustimmung der anderen Teilnehmenden einholen können.
Die Gründung eines ZEVs/vZEVs ist bei der RWB anzumelden. Sie können die entsprechende Vorlage für die Anmeldung herunterladen und an uns retournieren.
Bei einem ZEV/vZEV stellt die RWB lediglich die Messdaten des gesamten ZEVs/vZEVs bereit. Für die Abrechnung muss ein externer Dienstleister beauftragt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum ZEV/vZEV.
Die rechtlichen Grundlagen der Eigenverbrauchsgemeinschaften sind in mehreren Artikeln des schweizerischen Energierechts geregelt:
- Energiegesetz, EnG: SR 730.0
- Energieverordnung, EnV: SR 730.01
- Stromversorgungsgesetz, StromVG: SR 734.7
Stromversorgungsverordnung, StromVV: SR 734.71
Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zu Eigenverbrauchsgemeinschaften?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


