Profis
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An Ihrer Seite: Energieberatung für Ihre Gemeinde
Unsere Energiefachstelle unterstützt Gemeinden beim Vollzug der Energiegesetzgebung und der Erarbeitung einer aktuellen Energiepolitik.
Unsere Dienstleistungen zu Energieleitbild und Energierichtplan sowie zur Energiebuchhaltung ihrer Liegenschaften oder über die ganze Gemeinde betrachtet, sind wichtige Grundlagen für die für die Energiestadt-Zertifizierung. Die Spezialisten der Energiefachstelle sind akkreditierte Berater und bieten folgende Dienstleistungen an:
- Energieberatung für Wohnbau, Gewerbe, Industrie und Gemeinden
- Energieoptimierungen, -analysen und -konzepte
- Baubegleitungen
- Energierichtplanung und -leitbilder
- Kontrolle der Energienachweise von Baugesuchen
Luft-Wasser Wärmepumpen stehen bei Neubauten und Heizungssanierungen als Ersatz für fossil betriebene Heizungen im Trend. Diese Heizungen entziehen über Ventilatoren und Verdampfer der Aussenluft die Wärme und verursachen dabei Lärmemissionen. Luft-Wasser Wärmepumpen werden vielfach im Garten und in der näheren Umgebung von Nachbarliegenschaften platziert. Gemäss gesetzlichem Vorsorgeprinzip ist der Lärm nach der wirtschaftlichen Tragbarkeit und technischen Machbarkeit so zu begrenzen, dass Nachbarn dadurch nicht gestört werden.
Zusätzliche Dienstleistung für Gemeinde
Um Umweltschutzgesetz und in der Lärmschutzverordnung des Bundes sind die durch die Bauherren einzuhaltenden Grenzwerte und Berechnungsverfahren für die auf die Nachbarschaft einwirkenden Schall-Immissionen festgelegt. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen ist die Bauverwaltung berechtigt, von den Bauherren einen gerechneten Lärmschutznachweis zu verlangen.
Als Kontrollstelle der Energienachweise bieten wir Ihnen als weitere Dienstleistung die Überprüfung dieser Lärmschutznachweise an. Dabei überprüfen wir die für die Berechnung notwendigen Angaben auf ihre Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Wir stützen uns dabei auf die Vollzugshilfe des Cercle Bruit und dem Schallrechner der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz. Das Prüfresultat erhalten Sie in Form eines Kurzberichtes, analog der Prüfberichte der Energienachweise. Unklarheiten klären wir direkt mit den Nachweisverfassern ab. Die Prüfkosten von ca. 150 bis 300 Franken können mit den Bauchgesuchs-Gebühren an die Bauherrschaft verrechnet werden.
Der gesetzliche Nachweis energetischer Massnahmen, kurz der Energienachweis, ist notwendiger Bestandteil von Baugesuchen. Für den Vollzug ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Da die Normen und Gesetzgebungen im Energiebereich zunehmend komplexer werden, lagern bereits viele Gemeinden die Prüfung und Nachkontrolle am Bau an unsere erfahrenen Spezialisten aus. Wir sorgen dafür, dass die energetischen Massnahmen korrekt und gemäss Gesetzgebung umgesetzt werden.
Keine Kosten für Gemeinden
Die Kosten für die Kontrolle der Nachweise und für die Baukontrolle bewegen sich bei durchschnittlichen Gebäuden in der Regel zwischen ca. 200 bis 400 Franken. Bei speziellen Bauten oder zusätzlich nötigen Abklärungen rechnen wir nach Aufwand ab. Gemäss Vollzugsorganisation des Kantons Aargau können diese Kosten vollumfänglich dem Verursacher verrechnet werden. Den Gemeinde entstehen durch diese Prüfung keine Kosten.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne sind wir persönlich für Sie da.